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Arzneimittel, Massagen oder häusliche Krankenpflege - je nach Leistung müssen Sie unterschiedlich viel dazubezahlen.
Der gesetzliche Eigenanteil soll die Versicherten nicht finanziell überfordern. Deshalb ist die Zuzahlung pro Kalenderjahr begrenzt.
Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine niedrigere Zuzahlungsgrenze. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, lesen Sie hier.
Hier können Sie Ihre individuelle jährliche Belastungsgrenze ermitteln und gegebenenfalls die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
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