Für TK-Mitglieder und ihre beitragsfrei mitversicherten Angehörigen führt die TK-Pflegeversicherung die Versicherung durch.
Pflegeversichert bei der TK
Jeder wird dort versichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht. Für TK-Mitglieder und ihre beitragsfrei mitversicherten Angehörigen greift die TK-Pflegeversicherung.
Freiwillig krankenversicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, sich von der sozialen Pflegeversicherung befreien zu lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.
Um nahe Angehörige, wie zum Beispiel den Ehepartner, Eltern oder Kinder, zu pflegen, ist es möglich, sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen.