Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, zum Beispiel, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Bedingungen für eine Krankenversicherungspflicht sind ...
Beschäftigungen sind von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen, wenn eine bestimmte Dauer oder Entgeltgrenze nicht überschritten wird.
Sie sind unregelmäßig für einen oder auch mehrere Arbeitgeber tätig? Unter bestimmten Voraussetzungen können dann für Sie die Regelungen für "unständig Beschäftigte" gelten.