Bei der TK versichert

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk-online.de . > Versicherung & Tarife . > Bei der TK versichert . > Als Arbeitnehmer

Inhaltsbereich

Als Arbeitnehmer

Geschäftsmänner und Frauen

Krankenversicherungspflicht/-freiheit

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, zum Beispiel, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Bedingungen für eine Krankenversicherungspflicht sind ...

Krankenversicherungspflicht/-freiheit

Minijobs

Beschäftigungen sind von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen, wenn eine bestimmte Dauer oder Entgeltgrenze nicht überschritten wird.

Minijobs

Mehrfachbeschäftigung

Üben Sie als Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, werden Ihre Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet.

Mehrfachbeschäftigung

Unständige Beschäftigung

Sie sind unregelmäßig für einen oder auch mehrere Arbeitgeber tätig? Unter bestimmten Voraussetzungen können dann für Sie die Regelungen für "unständig Beschäftigte" gelten.

Unständige Beschäftigung

Altersteilzeit

Ältere Arbeitnehmer haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu vollziehen.

Altersteilzeit