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Salatteller und Paar beim Essen

Ernährungsberatung

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Ziele der Ernährungsberatung sind unter anderem Aufklärung und Beratung zu fehlbedingter Ernährung, Motivation zu gesundem Essverhalten, Vermittlung einer gesundheitsbewussten Ernährungsweise und die Förderung eines gesunden Essverhaltens. Ziele sind ebenfalls, Beschwerden zu lindern sowie den Medikamentenverbrauch zu reduzieren.

An wen richtet sich die Ernährungsberatung?

Die Ernährungsberatung richtet sich an diejenigen, die auf Grund einer Fehlernährung erkrankt sind oder deren Erkrankung durch falsche Ernährung mit verursacht wurde. Die Ernährungsberatung ist auch für Personen gedacht, bei denen eine Ernährungsumstellung die Therapie unterstützen kann. Hierzu zählen insbesondere:

 

  • Stoffwechselerkrankungen, zum Beispiel Diabetes mellitus
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Allergien
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen

 

Was sind die Inhalte der Ernährungsberatung?

Die Ernährungsberatung wird als Einzelberatung oder in kleinen Gruppen durchgeführt. Die Teilnehmer werden über die Entstehung ihrer Erkrankung und deren ernährungsbedingte Einflussfaktoren informiert. Ihnen wird individuell vermittelt, wie sie ihr Ernährungsverhalten ändern.

 

Wer führt die Ernährungsberatung durch?

Als qualifizierte Kursleiter erkennen wir an:

 

  • Ernährungsmedizinische Berater
  • Diplom-Oecotrophologen (Universität oder Fachhochschule)
  • Diätassistenten sowie
  • Ärzte mit einem gültigen Fortbildungsnachweis gemäß des Curriculums Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und/oder dem Nachweis des Instituts für Qualitätssicherung in der Ernährungsmedizin und -beratung e.V. der sogenannten QUETHEB-Registrierung

 

Ihre TK-Geschäftsstelle nennt Ihnen gern anerkannte Kursleiter in Ihrer Umgebung.

 

In welcher Höhe beteiligt sich die TK an den Kosten?

Wir beteiligen uns an bis zu fünf Terminen. Hierbei sollte die Erstberatung in der Regel 60 Minuten, die Folgeberatungen mindestens 30 Minuten umfassen. Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 85 Prozent der Ihnen entstandenen Aufwendungen, maximal 35 Euro pro Beratungsstunde bei Erstberatung und 23 Euro pro Beratungsstunde bei Folgeberatungen. Bei Versicherten, die von den Zuzahlungen befreit sind oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir 100 Prozent der entstandenen Aufwendungen, maximal jedoch ebenfalls 35 Euro beziehungsweise 23 Euro pro Beratungsstunde.

 

Sofern medizinisch notwendig, beteiligt sich die TK auch an einer Wiederholungsmaßnahme, wenn diese frühestens zwölf Monate nach Beendigung der ersten Beratung erfolgt.

 

Den Zuschuss erstattet Ihnen Ihre TK-Geschäftsstelle nach Vorlage der ärztlichen Verordnung, einer Teilnahmebescheinigung sowie der Originalrechnung.

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erstellt am 14.01.05; zuletzt aktualisiert am 12.07.10

Quelle: TK