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skeptische Frau

Die häufigsten Irrtümer über die Organspende

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12.000 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan. An jedem Tag sterben drei von ihnen, weil sie das lebensrettende Organ nicht rechtzeitig erhalten.

Wie eine Forsa-Umfrage zeigt, gehen die Antworten der Befragten, warum sie keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information, Missverständnisse und Vorurteile zurück. Die TK erklärt deshalb die sieben häufigsten Irrtümer über die Organspende.

 

1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende."

Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.

 

2. "Aus religiösen oder ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab."

Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.

 

3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden."

Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.

 

4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender registrieren zu lassen."

Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten steht der Ausweis zum kostenlosen Download bereit.

 

5. "Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein."

Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.

 

6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organspender."

Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.

 

7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen wurden."

Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt

Autor: TK, erstellt am 04.11.08; zuletzt aktualisiert am 19.07.10