Jeder kann in die Lage kommen, dass er eines Tages keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen kann.
Im schlimmsten Fall kann ein Mensch zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst Auskunft geben, ob er intensivmedizinische lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht. Selbst Angehörige haben in diesen Fällen nicht das Recht, für den Kranken zu sprechen.
Es bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, diesen Situationen vorzubeugen und rechtzeitig seinen Willen festzulegen. Hier helfen:
- Patientenverfügung,
- Vorsorgevollmacht und
- Betreuungsverfügung.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über diese wichtigen Vorsorgemöglichkeiten.
Autor: TK, erstellt am 22.02.05; zuletzt aktualisiert am 12.10.09