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Arzneimittel

Für Medikamente, die Ihnen ein Vertragsarzt verordnet, übernimmt die TK in der Regel die Kosten - bis auf Ihre Zuzahlung. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten. Sie müssen allerdings in Deutschland zugelassen sein.

Tabletten in Wochenschachtel

Arzneimittel auf Rezept

Auf Kassenrezept erhalten Sie alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind und die Ihnen ein Vertragsarzt verschreibt - und unter bestimmten Bedingungen sogar noch einige darüber hinaus.

Arzneimittel auf Rezept

Rezeptfreie Arzneimittel

Rezeptfreie Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig: Sie können sie auch ohne Rezept kaufen. Solche Medikamente zahlen Sie in der Regel selbst, auch wenn Ihr Arzt sie Ihnen verordnet hat. Es gibt aber Ausnahmen ...

Rezeptfreie Arzneimittel

Was zahlt die TK?

Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt davon ab, ob es dafür einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - aber nicht immer.

Was zahlt die TK?

TK-Services zu Arzneimitteln

Information und Beratung zum Einkauf von Medikamenten finden Sie in den TK-Services rund um das Thema Arzneimittel.

TK-Services zu Arzneimitteln

Aus der Gesetzgebung

Festbeträge und Aut idem-Regelung - solche Begriffe sind zentral für die verschiedenen Reformversuche, die die Arzneimittelkosten begrenzen sollen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe.

Aus der Gesetzgebung