Für Medikamente, die Ihnen ein Vertragsarzt verordnet, übernimmt die TK in der Regel die Kosten - bis auf Ihre Zuzahlung. Das gilt für alle rezeptpflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke erhalten. Sie müssen allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Arzneimittel auf Rezept
Auf Kassenrezept erhalten Sie alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind und die Ihnen ein Vertragsarzt verschreibt - und unter bestimmten Bedingungen sogar noch einige darüber hinaus.
Rezeptfreie Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig: Sie können sie auch ohne Rezept kaufen. Solche Medikamente zahlen Sie in der Regel selbst, auch wenn Ihr Arzt sie Ihnen verordnet hat. Es gibt aber Ausnahmen ...
Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt davon ab, ob es dafür einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - aber nicht immer.
Festbeträge und Aut idem-Regelung - solche Begriffe sind zentral für die verschiedenen Reformversuche, die die Arzneimittelkosten begrenzen sollen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe.