Ihr Hausarzt ist für Sie der erste Ansprechpartner in Sachen Gesundheit? Sie suchen andere Ärzte und Fachärzte nur nach Überweisung Ihres Hausarztes auf? Dann könnte der Hausarztvertrag der TK ein passendes Angebot für Sie sein.
In immer mehr Bundesländern nehmen Hausärzte an diesem Modell der Hausarztzentrierten Versorgung teil.
Für wen ist das Hausarztmodell geeignet?
Der Hausarztvertrag richtet sich vorrangig an TK-Versicherte ab 15 Jahren. Kinder unter 15 Jahren können von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. In Bayern und Baden-Württemberg gelten keine Altersbeschränkungen.
Besonders geeignet ist das Hausarztmodell für Patienten, deren Behandlung aufwändig zu koordinieren ist ‒ wenn also zum Beispiel Hausbesuche erforderlich sind, Pflegepersonal hinzuzuziehen ist oder mehrere Fachärzte eingebunden werden müssen.
Nicht geeignet ist eine Teilnahme, wenn Sie absehen können, dass Sie Ihren Arzt bald wechseln werden, zum Beispiel wegen eines Umzugs oder längerer beruflicher Abwesenheit.
Nicht teilnehmen kann, wer die Kostenerstattung für die ambulante ärztliche Versorgung gewählt hat oder am Wahltarif TK-Privat Praxis teilnimmt.
Die Teilnahme ist freiwillig
Die Entscheidung zur Teilnahme ist freiwillig. Niemand ist zur Teilnahme verpflichtet oder muss sich dazu drängen lassen. Denn auch wenn Sie nicht den Hausarzttarif wählen, haben Sie Anspruch auf die reguläre hausärztliche Behandlung. Sie ist völlig unabhängig von der Teilnahme an einem Hausarzttarif.
Hausarzt als Lotse
Im Hausarzttarif übernimmt Ihr Hausarzt eine Lotsenfunktion: Er koordiniert die Behandlung, bindet bei Bedarf Fachärzte mit ein und kümmert sich um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Damit sollen zum Beispiel belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ist ein Besuch beim Facharzt erforderlich, hilft er, zeitnah einen Termin zu bekommen. Teilnehmende Hausärzte müssen sich regelmäßig fortbilden, an Qualitätszirkeln teilnehmen und in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement etablieren. Dafür erhalten sie eine höhere Vergütung als sonst.
Immer zuerst zum Hausarzt
Entscheiden Sie sich für die Teilnahme am Hausarztvertrag, sind Sie für zwölf Monate daran gebunden. In dieser Zeit suchen Sie immer zuerst Ihren gewählten Hausarzt auf. Um andere Haus- oder Fachärzte zu konsultieren, benötigen sie seine Überweisung. Ausnahmen sind Besuche beim Frauen-, Augen-, Kinder- und Jugendarzt. Auch im Notfall können Sie andere Ärzte oder den ärztlichen Notfalldienst nutzen.
Wichtig: Gehen Sie aus sonstigen Gründen zu einem anderen als zu dem von Ihnen gewählten Hausarzt oder suchen Sie ohne vorherige Überweisung einen Facharzt auf, können Mehrkosten auf Sie zukommen.
Dafür profitieren Sie von den Sonderkonditionen des Vertrages: Ihr Hausarzt bietet pro Woche mindestens eine erweiterte Sprechzeit an. Auch sollte die Wartezeit für TK-Patienten mit Termin nicht länger als 30 Minuten dauern.
Normale Praxisgebühr
Immer wieder wird in den Medien berichtet, dass Versicherte, die an einem Hausarztvertrag teilnehmen, auch von der Praxisgebühr befreit sind. Dies ist beim TK-Hausarzttarif jedoch nicht vorgesehen. Sollten Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen allerdings die individuelle jährliche Belastungsgrenze übersteigen, können Sie sich von den gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr befreien lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die TK.
Beginn und Ende der Teilnahme
Einschreiben können Sie sich nur bei den Hausärzten, die an diesem Vertrag teilnehmen. Sie klären Sie über das Versorgungsmodell auf, schreiben Sie in das Programm ein und leiten Ihre Teilnahmeerklärung an die TK weiter. Nimmt Ihr Hausarzt selbst nicht am Vertrag teil, müssten Sie Ihren Arzt wechseln.
Ihre Teilnahme beginnt in der Regel im Folgequartal, wenn Sie sich mindestens zwei Monate vor Quartalsbeginn bei Ihrem Hausarzt eingeschrieben haben. Beispiel: Melden Sie sich im April an, können Sie ab Juli teilnehmen.
Kündigen können Sie Ihre Teilnahme erstmals vier Wochen zum Ende des ersten Teilnahmejahres. Eine Kündigung gegenüber der TK ist schriftlich ohne Angabe von Gründen möglich. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Danach ist eine Kündigung jeweils vier Wochen zum Quartalsende möglich.
erstellt am 07.04.10; zuletzt aktualisiert am 03.08.10
Quelle: TK