Für alle Kuren gilt: Der erste Weg führt Sie zu Ihrem behandelnden Arzt. Mit ihm besprechen Sie, welche Therapien und Heilmittel aus medizinischer Sicht für Sie notwendig sind und ob Sie eine ambulante oder eine stationäre Kur oder Rehabilitation benötigen. Zusammen mit Ihrem Arzt stellen Sie dann den Antrag auf die Kur.
Die TK leitet den Antrag, wenn nötig, an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiter. Dort wird er begutachtet. Anschließend informiert die TK Sie über das Ergebnis.
Beim Arzt
Zuerst prüft Ihr Arzt mit Ihnen zusammen, ob Sie alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort bereits ausgeschöpft haben. Nur wenn das der Fall ist, kommt eine Kur infrage. Dann klären Sie gemeinsam, welche Art von Kur oder Rehabilitation Sie benötigen: ambulant oder stationär? Vorsorge oder Rehabilitation? Mutter-oder Vater-Kind-Kur oder Kompaktkur?
Ihr Arzt entscheidet, welche Therapien und Kur-Anwendungen aus medizinischer Sicht für Sie erforderlich sind. Gemeinsam legen Sie die Ziele der Kur und deren Behandlungsschwerpunkt fest und stellen den Kurantrag.
Qualifikation des Arztes
Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitation dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er die Berechtigung dazu besitzt. Eine aktuelle Übersicht der verordnungsberechtigten Ärzte finden Sie, wenn Sie auf dieser Seite bei "Arzt- und Therapeutensuche" klicken.
Der Antrag ist gestellt
Sobald der Antrag bei der TK eingeht, prüft die TK, ob alle erforderlichen medizinischen Unterlagen beigefügt und aussagekräftig sind. Ist das der Fall, wird gegebenenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die TK dabei, sich ein Urteil zu bilden. Anschließend meldet sich die TK unaufgefordert bei Ihnen.
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erstellt am 26.02.09
Quelle: TK

