Wie viel die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt davon ab, ob es für das Mittel einen Festbetrag gibt oder nicht. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an - es gibt jedoch auch zuzahlungsfreie Arzneimittel.
Der Festbetrag ist ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, bis zu dem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen können.
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Das zahlt die TK
Gibt es einen Festbetrag für das Arznei- oder Verbandmittel, bezahlt die TK die Kosten bis zu dieser Höhe. Gibt es keinen Festbetrag, trägt die TK die vollen Kosten - in beiden Fällen bis auf Ihre jeweilige Zuzahlung.
Das bezahlen Sie hinzu
Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, müssen Sie grundsätzlich etwas dazubezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des so genannten Apothekenabgabepreises. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro - aber nie mehr als das Mittel selbst kostet.
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- Seite 2: Hier müssen Sie nichts dazubezahlen
- Seite 3: Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel
erstellt am 30.01.00; zuletzt aktualisiert am 22.01.10
Quelle: TK

