Bei der TK versichert

 
 
 
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Studentengruppe in einer Vorlesung

Studieren im Ausland

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Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Die wichtigsten Informationen zum Thema Krankenversicherung und Auslandsstudium finden Sie hier.

Wenn Sie Ihr Wissen mit einem Auslandsstudium vertiefen möchten, kann sich das unter Umständen auf Ihre Krankenversicherung auswirken - unabhängig davon, ob Sie familienversichert oder selbst zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

 

Generell gilt: Wenn Sie während des Auslandsaufenthalts weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, ändert sich nichts und Ihr Versicherungsschutz bei der TK bleibt erhalten.

 

Sind Sie hingegen ausschließlich an der ausländischen Hochschule immatrikuliert, müssen Sie sich möglicherweise an Ihrem Studienort im Ausland krankenversichern. Nähere Informationen erhalten Sie vom TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

 

Auf welche medizinischen Leistungen haben Sie Anspruch?

Bleiben Sie bei der TK versichert, erhalten Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in vielen Ländern alle medizinisch notwendigen Leistungen - so, als wären Sie dort versichert.

 

Wie steht es mit Zuzahlungen und Kostenerstattungen?

In vielen Ländern müssen sich Versicherte an Kosten für medizinische Leistungen beteiligen, zum Beispiel für Medikamente. Diese Eigenanteile darf Ihnen die TK nicht erstatten.

 

In einigen Ländern müssen Sie außerdem die Behandlung zunächst selbst bezahlen. Beispiele dafür sind Belgien, Finnland, Frankreich, Island und Luxemburg. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Rechnung ausstellen, auf der die Kosten für die einzelnen Leistungen und der Grund für die Behandlung genau angegeben sind.

 

Die TK erstattet Ihnen dann die in dem Land üblichen, maximal aber die deutschen Vertragssätze. Bei höheren Kosten müssen Sie die Differenz selbst tragen. Für solche Fälle empfiehlt sich eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung. Diese ist auch dann sinnvoll, wenn Sie in einem Land studieren, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt.

 

Wichtiger Hinweis: Gehen Sie im Studienland zu einem Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus, das direkt mit der dortigen Krankenkasse abrechnet. So vermeiden Sie unnötige Eigenbelastungen. Die Adressen erfahren Sie bei der Krankenkasse vor Ort.

erstellt am 05.01.09

Quelle: TK