Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Die wichtigsten Informationen zum Thema Krankenversicherung und Auslandsstudium finden Sie hier.
Sind Sie weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert, dann bleiben Sie TK-versichert. Für Familienversicherte ist das beitragsfrei. Sind Sie selbst versichert, heißt das, dass Sie - auch während Ihres Auslandsaufenthaltes - weiterhin Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie gewohnt an die TK zahlen.
Wenn Sie ausschließlich an einer Hochschule im EU-Ausland immatrikuliert sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, bleiben Sie ebenfalls TK-versichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Bürger eines EU-Staates sind.
Sind Sie Bürger eines anderen Staates oder studieren in einem anderen Land besteht möglicherweise Versicherungspflicht im Ausland. Sollten Sie im Ausland nicht pflichtversichert sein, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, auch für die Zeit des Auslandsaufenthaltes eine freiwillige Versicherung bei der TK zu wählen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer TK vor Ort oder vom TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Welche Leistungen bekommen Sie?
Bleiben Sie TK-versichert, erhalten Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der TK-Versichertenkarte in vielen Ländern alle medizinisch notwendigen Leistungen, als wären Sie dort versichert.
Ihre Karte können Sie in allen EU-Staaten, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz einsetzen sowie in den dazugehörigen außereuropäischen Staatsgebieten: Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Gibraltar, Grönland, Madeira, Martinique, Melilla, Miquelon, Réunion sowie Saint-Pierre.
Wenn Sie noch keine EHIC haben, können Sie diese bei der TK anfordern. Rufen Sie einfach an unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Für Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien fordern Sie einfach bei uns den notwendigen Anspruchsausweis an.
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Wie steht es mit Zuzahlungen und Kostenerstattungen?
Im Ausland sind zum Teil gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen - zum Beispiel für Medikamente. Diese Eigenbeteiligungen darf Ihnen die TK nicht erstatten. In einigen Ländern müssen Sie außerdem die Behandlung zunächst selbst bezahlen (grundsätzlich in Belgien, Finnland, Frankreich, Island und in Luxemburg).
Lassen Sie sich dann eine Rechnung ausstellen, die genau die Kosten für die einzelnen Leistungen und den Grund der Behandlung beinhaltet.
Die TK erstattet Ihnen dann die ausländischen Vertragssätze, jedoch maximal bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Bei höheren Kosten müssen Sie die Differenz selbst tragen. Für diesen Fall und für Länder, in denen die neue TK-Versichertenkarte nicht gilt, empfehlen wir den Tarif TravelXL – die Zusatzversicherung unseres Kooperationspartner Envivas für längere Auslandsaufenthalte. Näheres erfahren Sie unter www.envivas.de oder unter Tel. 0800 - 425 25 25 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Ein wichtiger Tipp: Gehen Sie im Studienland zu einem Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus, das direkt mit der dortigen Krankenkasse abrechnet. So vermeiden Sie unnötige Eigenbelastungen. Die Adressen erfahren Sie zum Beispiel bei der Krankenkasse vor Ort.
Wer hilft bei Fragen im Ausland?
Wer im Ausland medizinische Hilfe benötigt, kann als TK-Mitglied auf das TK-ReiseTelefon zählen. Unter +49 - 40 - 85 50 60 60 70 unterstützt Sie das Team von reise- und tropenmedizinisch ausgebildeten Ärzten rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Ein Anruf genügt, und die Mitarbeiter nennen Ihnen zum Beispiel den nächsten deutsch- oder englischsprachigen Arzt oder stellen den Kontakt zu Ihrem Hausarzt her. Auch für die Reisevorbereitung ist das TK-ReiseTelefon ein guter Ansprechpartner.
erstellt am 05.01.09; zuletzt aktualisiert am 02.08.10
Quelle: TK