Bei der TK versichert

 
 
 
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Studentengruppe lacht

Versichert im Praktikum

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An vielen Hochschulen ist im Rahmen des Studiums der Nachweis eines Praktikums erforderlich. Während eines Praktikums läuft Ihr Schutz selbstverständlich bei der TK weiter.

Wichtig: Auch wenn die Praktikumsbeschäftigung nicht zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer führt, kann auf Grund der Höhe des Entgelts eine bisher bestehende Familienversicherung entfallen.

 

Wer nämlich regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 365 Euro hat, muss sich selbst versichern. Entweder als pflichtversicherter Student oder als freiwilliges Mitglied (zum Beispiel nach Vollendung des 30. Lebensjahres). Für geringfügig Beschäftigte, die einem so genannten Minijob nachgehen, beträgt die Grenze 400 Euro.

Autor: , erstellt am 05.01.09; zuletzt aktualisiert von

Quelle: TK