Viele Studenten arbeiten während des Studiums - und das kann Folgen für die Krankenversicherung haben. Was Sie in Sachen Nebenjob beachten sollten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie während Ihres Studiums als so genannte/r Werkstudent oder Werkstudentin arbeiten, müssen Sie für diese Tätigkeit keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies gilt auch für eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit.
Als Werkstudent/in gilt in der Regel, wer während des Semesters maximal zwanzig Stunden in der Woche arbeitet. In der vorlesungsfreien Zeit können Sie als Werkstudent/in auch voll arbeiten.
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Einkommensgrenzen beachten
Wichtig für familienversicherte Studenten: Haben Sie ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 365 Euro, fallen Sie aus der Familienversicherung heraus. Sie müssen sich dann in der Regel selbst versichern. Für Sie fällt dann der Studenten-Beitrag an. Arbeiten Sie als geringfügig Beschäftigte/r, also in einem so genannten Minijob, beträgt die Grenze 400 Euro.
Was zum Einkommen gehört
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem
Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit,
Renten,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und
Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Die Familienversicherung endet, wenn Sie die Einkommensgrenze innerhalb eines Jahres für mehr als zwei Monate überschritten haben. In diesem Fall müssen Sie in der Regel selbst Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Autor: , erstellt am 05.01.09; zuletzt aktualisiert am 13.03.09
Quelle: TK
