Das Knochenmark kann sowohl durch einige bösartige Erkrankungen als auch durch bestimmte Therapieformen soweit geschädigt werden, dass eine Knochenmarktransplantation notwendig wird. Dabei wird das geschädigte Mark durch gesundes Knochenmark ersetzt.
Das Knochenmark im Innern der Knochen bildet sämtliche Blutzellen: Die roten Blutkörperchen (Erythrozyten), die weißen Blutkörperchen (Leukozyten) und die Blutplättchen (Thrombozyten
). Die Erythrozyten versorgen alle Organe mit Sauerstoff, die Leukozyten sind unverzichtbar für die Infektabwehr und die Thrombozyten regulieren die Blutgerinnung
. Sie alle entwickeln sich aus gemeinsamen Vorläuferzellen, den Blutstammzellen.
Einige Erkrankungen beispielsweise bösartige Tumorerkrankungen wie Lymphome (Lymphdrüsenkrebs) oder Leukämien und bestimmte Therapieformen, wie etwa eine Hochdosis-Chemotherapie und -Strahlentherapie, die bei anderen Krebserkrankungen notwendig sind, schädigen das Knochenmark. Bei einer Knochenmarktransplantation wird das geschädigte blutbildende Mark durch gesundes Knochenmark ersetzt.
Damit das transplantierte Knochenmark nicht abgestoßen wird, müssen neues und altes Knochenmark hinsichtlich bestimmter Gewebsmerkmale (HLA= humane Leukozytenantigene) übereinstimmen. Dies ist immer der Fall, wenn das Knochenmark von der zu transplantierenden Person selbst (autologe KMT) oder von einem eineiigen Zwillingsgeschwister (isologe Transplantation) stammt. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird Knochenmark allerdings allogen, das heißt von einer anderen Person transplantiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass dann die Gewebsmerkmale übereinstimmen, ist in der Regel bei Blutsverwandten höher als bei Fremdspendern.
Bei der Knochenmarktransplantation handelt es sich um eine sehr belastende und schwere Behandlungsmethode mit zum Teil lebensbedrohlichen Komplikationen. Sie wird daher nur im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung durchgeführt, bei der diese Methode die beste Aussicht auf Heilung verspricht.
Welche Voruntersuchungen sind notwendig?
Zu den erforderlichen Voruntersuchungen zählen unter anderem Laboruntersuchungen des Bluts und des Urins, Röntgenaufnahmen des Brustkorbes, Ultraschalluntersuchungen des Bauches und des Herzens, die Messung der Herzströme (EKG) und der Hirnströme (EEG), ein Lungenfunktionstest, gegebenenfalls eine Computertomographie
und oft auch eine Knochenmarkpunktion. Dabei handelt es sich um die Entnahme einer Gewebeprobe von Knochenmark aus dem Knochen, zum Beispiel dem Beckenkamm.
Untersuchungen durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt, einen Augenarzt, einen Zahnarzt, einen Urologen und/oder einen Gynäkologen sollen vor dem Eingriff mögliche Infektionen ausschließen.
Welche Vorbehandlungen sind notwendig?
Bevor man das gesunde Knochenmark transplantieren kann, muss zuerst das geschädigte Knochenmark komplett zerstört werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Krebszellen überleben und sich wieder vermehren können. Die Zerstörung des Knochenmarkes wird entweder durch eine hochdosierte Chemotherapie oder durch eine Kombination aus Strahlen- und Chemotherapie erreicht.
Die Medikamente, die bei einer Chemotherapie eingesetzt werden, sind Zellgifte und werden als Zytostatika
bezeichnet. Röntgenstrahlung in bestimmter Dosierung verursacht Zellschäden. Um das Knochenmark gänzlich zu zerstören, muss der gesamte Körper bestrahlt werden.
Die spezielle Vorbehandlung, die man auch als Konditionierung bezeichnet, dauert im Allgemeinen zwischen vier und zehn Tagen. Im Anschluss erfolgt dann die eigentliche Knochenmarktransplantation.
Wie wird eine Knochenmarktransplantation durchgeführt?
Bei der allogenen Transplantation wird zunächst das Knochenmark des Spenders gewonnen, in der Regel aus dem Beckenkamm. Knochenmarkstammzellen können auch aus dem Blut des Spenders gewonnen werden.
Der Patient erhält das gespendete Knochenmark wie eine Bluttransfusion
über die Vene. Die Knochenmarkzellen gelangen über das Blut ins Knochenmark, siedeln sich dort an und vermehren sich. Wenn alles gut verläuft, bildet das neue Knochenmark nach etwa drei Wochen selbständig wieder größere Mengen Blutzellen. In der Zwischenzeit ist der Patient auf Bluttransfusionen angewiesen.
Eine Eigenmarkspende (autologe Knochenmarktransplantation) wird bei bösartigen Erkrankungen eigentlich nur dann durchgeführt, wenn kein passender Spender gefunden wurde. Man entnimmt dabei das Knochenmark zum Zeitpunkt der Besserung der Krankheit, wenn sich keine neuen Tumorzellen mehr gebildet haben (Vollremission). Dieses wird anschließend aufbereitet und tiefgefroren. Kurze Zeit später, nachdem die spezielle Vorbehandlung mit Chemo- beziehungsweise Strahlentherapie komplett abgeschlossen ist, erhält der Patient die Zellen wieder zurück.
- Seite 1: Was ist eine Knochenmarktransplantation (KMT)?
- Seite 2: Wie verläuft eine Stammzelltransplantation?
Autor: Dr. med. Martina Waitz; Ulrich Kraft, erstellt am 14.07.05; zuletzt aktualisiert von Dr. med. Julia Hofmann am 13.07.10
Quelle: Braunwald, E.: Harrisons Innere Medizin. ABW Wissenschaftsverlag (15. Auflage 2002); Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag (2004)

