Empfängnisregelnde Mittel erhalten Sie nur auf Rezept - zum Beispiel die Pille, aber auch Arzneimittel im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung.
Empfängnisverhütung
Bevor der Arzt Ihnen ein empfängnisverhütendes Mittel verschreibt, berät und untersucht er Sie. Die Kosten für die ärztliche Beratung übernimmt die TK. Für Sie fällt nur die Praxisgebühr an.
Auch für die empfängnisverhütenden Mittel selbst trägt die TK die Kosten - wenn Sie jünger sind als 20 Jahre. Dann brauchen Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu bezahlen - und auch nur, wenn Sie schon über 18 Jahre alt sind.
Alle anderen zahlen die empfängnisverhütenden Mittel selbst.
Sonderfall künstliche Befruchtung
Arzneimittel, die Sie im Zusammenhang mit einer bewilligten künstlichen Befruchtung benötigen, erstattet Ihnen die TK zur Hälfte.
| Versicherung & Tarife | Leistungen & Services |
|---|---|
| Befreiung von den Zuzahlungen | Leistungen der TK bei künstlicher Befruchtung |
erstellt am 01.01.04; zuletzt aktualisiert am 18.08.10
Quelle: TK