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Ausweise sind nicht immer auf die Schnelle auffindbar oder gehen manchmal sogar verloren. Das digitale Organspende-Register soll genau an dieser Stelle gegensteuern.

Die stufenweise Einführung des Organspende-Registers

Seit dem 18. März kann im Organspende-Register über die Webseite www.organspende-register.de eine Erklärung abgegeben werden. Dazu muss eine Identifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises erfolgen. Am Register angebundene Entnahmekrankenhäuser für die Organspende können die Erklärungen bereits suchen und abrufen. Derzeit sind jedoch noch nicht alle Entnahmekrankenhäuser angebunden: Das wird erst ab dem 1. Juli 2024 der Fall sein.

Ab dem 1. Januar 2025 können dann auch die Gewebeeinrichtungen auf das Register zugreifen und die Bereitschaft zu Gewebespenden klären.

Ab spätestens Ende September 2024 wird die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität (GesundheitsID) über die TK-App ermöglicht. Darüber, wie der Zugriff über die App genau funktioniert, informiert die TK an dieser Stelle rechtzeitig. 

Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben weiterhin gültig

Die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann neben dem Organspende-Register weiterhin in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Es gilt immer die jüngste Erklärung.

Um sicher zu sein, dass eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis zum 1. Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die Entscheidung zusätzlich zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden.

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