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Beim ersten Kontakt mit dem Varizella-zoster-Virus, meist im Kindesalter, erkranken Betroffene an Varizellen (Windpocken). Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung). 

Die Impfung

Art und Wirksamkeit des Impfstoffes

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt einen sogenannten Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff für alle Standardimpfungen. Dieser zeigte in Studien gegenüber einem ebenfalls verfügbaren Lebendimpfstoff eine wesentlich höhere Wirksamkeit und rief außerdem einen länger anhaltenden Impfschutz hervor. Detaillierte Informationen über die aktuell zugelassenen Impfstoffe finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI). 

Um den Impfschutz vollständig aufzubauen, sind in der Regel zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten notwendig. Bringen Sie bei Impfwunsch unbedingt Ihren Impfpass mit in Ihre ärztliche Praxis. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie dann auch dazu beraten, ob die Herpes zoster-Impfung gegebenenfalls mit einer anderen Impfung wie Influenza kombiniert werden kann.

Nebenwirkungen

Direkt nach einer Impfung gegen Gürtelrose können typische Impfreaktionen auftreten. Die Einstichstelle kann sich röten, anschwellen, jucken oder schmerzen. Nach der Impfung treten bei vielen Geimpften Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber oder Muskelschmerzen auf. Gelegentlich schwellen auch die Lymphknoten an oder die Gelenke schmerzen. Hierbei handelt es sich um typische Impfreaktionen, die dafürsprechen, dass die körpereigene Abwehr aktiviert wurde und die gewünschte Antikörperproduktion läuft. In der Regel klingen diese Symptome spätestens nach drei Tagen von allein wieder ab.

Wichtig zu wissen: Sind Sie sehr müde oder fühlen Sie sich unwohl, kann Ihre Fahrtüchtigkeit in dieser Zeit eingeschränkt sein. Sehen Sie in dieser Zeit möglichst davon ab, schwere Maschinen zu bedienen. Halten Ihre Beschwerden an oder werden stärker, suchen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf.

Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in Anlehnung an die entsprechende Impfempfehlung der STIKO die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen.

Da Herpes zoster bei zunehmendem Alter und nachlassendem Immunsystem häufiger auftritt, wird für folgende Personen eine Impfung empfohlen:

  • Impfung für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren
  • Bei Vorliegen medizinischer Gründe (die sogenannte Indikationsimpfung) bei Personen über 50 Jahren mit einer der folgenden Grunderkrankungen:
    • Angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
    • HIV-Infektion
    • Rheumatoide Arthritis
    • Systemischer Lupus erythematodes
    • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
    • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
    • Chronische Niereninsuffizienz
    • Diabetes mellitus

Ihre Fragen rund um das Thema Impfen beantworten Ihnen auch gern unsere Expertinnen und Experten des TK-ÄrzteZentrums unter der Rufnummer 040-46 06 61 91 00. Der Service steht Ihnen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr zur Verfügung.