Stuttgart, 25. März 2024. Insgesamt 586 Patientinnen und Patienten aus Baden-Württemberg haben der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet - das sind 52 mehr als im Jahr 2022. Die meisten Verdachtsfälle betreffen den chirurgischen Bereich (151 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (101), Allgemeinmedizin (49), Geburtshilfe (35), Augenheilkunde (29) und Orthopädie (28). Ungefähr bei jedem dritten Fall bestätigt sich der Verdacht im Lauf der Überprüfung. Bundesweit wurden der TK im vergangenen Jahr 6.509 Verdachtsfälle gemeldet. 

Wissenschaftliche Studien gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da Behandlungsfehler von medizinischen Laien oft nicht als solche erkennbar sind. "Patientinnen und Patienten können in der Regel kaum feststellen, ob in ihrem Krankheitsverlauf Behandlungsfehler eine Rolle spielen", sagt Nadia Mussa, Leiterin der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Aus Sicht der TK in Baden-Württemberg ist es daher ein richtiger Schritt, dass im Rahmen der geplanten Klinikreform Qualitätsaspekte in der stationären Versorgung künftig mehr Bedeutung gewinnen sollen. "Wichtig ist, dass sich die Krankenhäuser künftig auf die Leistungen konzentrieren, für die sie personell und technisch ausgestattet sind", betont Mussa.

Fehlerkultur leben

Zudem sollte laut TK im Gesundheitswesen eine Fehlerkultur gelebt werden, die es ermöglicht, über Fehler zu reden und aus Fehlern zu lernen. "Wenn aus jedem einzelnen Vorfall Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit gezogen werden, können Arbeitsabläufe und -prozesse sicherer gestaltet werden", so Mussa. Dazu dient etwa das Portal "Mehr Patientensicherheit" der Ersatzkassen. Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige haben hier die Möglichkeit, von ihren kritischen Erlebnissen im Gesundheitswesen zu berichten. Diese Berichte werden von einem Expertenteam analysiert.

Krankheitsverlauf dokumentieren

Die TK unterstützt Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, mit einer Beratungshotline (Telefon 040 - 4606612140), einem Online-Lotsen unter www.tk.de (Suchbegriff 132622) und einer Beratungsbroschüre (Suchbegriff 821320). Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer der Krankheitsverlauf dokumentiert wird. Betroffenen empfiehlt die TK, im Verdachtsfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs und der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegerinnen und Pfleger zu erstellen und sich im nächsten Schritt an ihre Krankenkasse zu wenden. 

Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK medizinische Gutachten erstellen lassen, die für die Versicherten in der Regel kostenfrei sind. Patientinnen und Patienten können die Gutachten auch für ihre eigenen Schadensersatz-Verhandlungen mit der Ärztin oder dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht nutzen.